Abgabe von Alkohol


Alternsnachweis für den Kauf von Alkohol

Nach §9 JuSchG ist es verboten,

  • Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abzugeben.
  • andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche im Sinne des Jugendschutzes sind zusammengefasst alle Minderjährigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Bei der Bestellung von alkoholischen Getränken muss uns ein Altersnachweis vorgelegt werden.